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Handelsblatt (26.09.2023) Das plant die Bundesregierung für den Wohnungsbau:
Eigentumsförderung soll attraktiver werden
Mehr Familien als bisher sollen zinsgünstige Baukredite bekommen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge steigen um 30.000 Euro auf bis zu 270.000 Euro. Außerdem soll die Einkommensgrenze, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro angehoben werden. „Je weiteres Kind können 10.000 hinzuverdient werden“, sagte Geywitz am Montag.
Jung kauft Alt
Die Bundesregierung plant für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“. Damit soll der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt werden. Zur Auflage soll eine Sanierung gemacht werden, die wiederum auch gefördert wird. Das Programm wird über die KfW abgewickelt. Wie viel Geld in dem Programm stecken wird, ist noch unklar.
Wohnung statt Büro
Geplant ist ein zusätzliches KfW-Förderprogramm für 2024 und 2025 mit einem Volumen von 480 Millionen Euro, um Gewerbeimmobilien – also Büros und Räume des Einzelhandels – in klimafreundlichen Wohnraum umzubauen. Eigentümer und Investoren sollen dafür zinsverbilligte Kredite aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekommen.
Sozialer Wohnungsbau
Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Mittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Damit stünden bis 2027 rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Degressive Gebäudeabschreibung
Für alle Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird, soll es eine Abschreibung mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen geben, kurz: eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA). Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenze vor.
Energiestandards
Die Bundesregierung rückt angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage davon ab, die energetischen Vorschriften weiter zu verschärfen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP war vorgesehen, den sogenannten Effizienzhausstandard EH40 als verbindlichen gesetzlichen Neubaustandard ab 2025 zu verankern. Derzeit ist der schwächere Standard EH55 gesetzlich verbindlicher Neubaustandard.